Mediwriter

Wir arbeiten für Ihre Karriere

Wahre Worte

"Es kommt nicht darauf an, dem Leben mehr Jahre zu geben, sondern den Jahren mehr Leben."

- norwegisches Sprichwort

FAQ

Nachfolgend beantworten wir Ihnen einige Fragen, die häufig im Zusammenhang mit Ghostwriting auftauchen.

1. Was bedeutet Ghostwriting?
Ghostwriting ist das Schreiben eines Textes im Auftrag eines Kunden nach dessen Vorgaben/Wünschen.

2. Ist Ghostwriting erlaubt?
Ja. Ghostwriting ist erlaubt. Es gibt keine Gesetze oder Normen, die Ghostwriting verbieten. Mediwriter darf daher im Kundenauftrag wissenschaftliche Texte verfassen, bearbeiten und redigieren. Mediwriter weist an dieser Stelle allerdings darauf hin, dass Sie eine Arbeit, die Sie bei uns in Auftrag geben, nicht als Ihr Werk deklarieren dürfen.

Damit erfüllen Sie unter Umständen den Tatbestand der Täuschung bzw. des Betruges, da es sich nicht um Ihre persönliche Eigenleistung handelt. Jedoch kann die von uns erstellte Arbeit Ihnen als Ideenschmiede beziehungsweise als Vorlage für eine eigene erstklassige Arbeit dienen.

3. Diskretes Arbeiten
Wir verpflichten uns, über Kunden sowie Art und Umfang des uns erteilten Auftrags Stillschweigen zu bewahren. In gleicher Weise werden Sie ebenfalls verpflichtet.

4. Auftragsabwicklung
Nach der Auftragserteilung erstellt Mediwriter je nach Umfang der Arbeit zunächst eine Gliederung oder ein Exposé, das wir Ihnen zur Abstimmung zukommen lassen. Nach erfolgter Abstimmung schreiben wir den Text.

Je nach Seitenumfang erstellen wir auch Teillieferungen von jeweils 20 Seiten, damit Sie während der gesamten Bearbeitungszeit über den Auftragsfortschritt informiert sind.

Unsere Autorentätigkeit wird in Teilzahlungen honoriert.

5. In welcher Form erhalte ich die Texte? Gewöhnlich als WORD-kompatible Dokumente. Dies gilt auch für alle Teillieferungen. Wir liefern die Dateien per eMail oder auf Diskette/CD und - falls Sie es wünschen - als Ausdruck auf Papier.

6. Wir bieten diesen Service offen, aber in zulässigem Rahmen, als Dienstleistung an. Unsere Verfahrensweise ist strafrechtlich nicht justitiabel. Prominente Fachjuristen haben uns gutachterlich den Weg gewiesen, wie akademisches Ghostwriting strafrechtlich nicht sanktionsfähig ist.